Omniconsult - Datenschutz und DatensicherheitDas Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist lange in Kraft, die vollständige und richtige Umsetzung ist jedoch nicht die Regel obwohl es die Sicherheit der unternehmen erhöht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - und diese kann Bußgeld bis zu 300.000€ bzw. bis zu 2 Jahren Gefängnis betragen. Viele Versicherungen schliessen Leistungen bei Verstössen gegen das BDSG aus. Auch wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird, ist jedes Unternehmen zur Umsetzung des BDSG verpflichtet (und dies schliesst Steuerberater, Arztpraxen, etc. ein). Zu beachten sind u.a.:oAuskunftpflicht und Datensicherheit▪gem. BDSG ist jedes Unternehmen verpflichtet auf Anfrage Betroffenen Auskunft über die Herkunft, Erhebung, Speicherung persönlicher Daten Auskunft zu geben▪Zur Auskunftpflicht gehört auch die Einhaltung der DatensicherheitUnser Angebot:•Datenschutz - Datensicherheit•Datenschutzbeauftragter (DSB) - Wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, haftet die Geschäfts-/ bzw. Kanzleiührung.•Audits zu Datenschutz / Datensicherheit•Vorträge, Seminare, SchulungenVon der IHK als Datenschutzbeauftragter zertifiziert bietet Omniconsult Ihnen Unterstützung in allen Fragen des Datenschutzes.Details finden Sie hier Datenschutz Angebot oder kontaktieren Sie direkt OmniconsultEnglish VersionImpressum(c) Omniconsult 2011